TeamerInnenschulung

Ausbildung zur TeamerIn mit abschließendem Erwerb der Jugendleiter*innencard



Das Team sind BildungsreferentInnen des BDP Hessen

Steffi, Axel, Marc & Monica

Team
 

Zusätzlich zu der Kompaktwoche sind noch zwei Wahlpflichtmodule notwendig. Mehr Informationen zu den Wahlpflichtmodulen während der Kompaktwoche.



Trennlinie

Wissenswertes zur JugendleiterInnen-Card


Die Jugendleiter/innen-Card basiert auf einer
Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden und stellt damit ein bundesweit einheitliches Ausweisdokument dar. Da die konkrete Ausgestaltung der Bestimmungen zur Vergabe der Card den einzelnen Bundesländern unterliegt, hat die hessische Sozialministerin Bestimmungen zur Einführung der Jugendleitercard in Hessen erlassen. Seit dem 1. September 1999 hat auch in Hessen die Jugendleiter/innen-Card den Jugendleiter/innenausweis abgelöst.


Anerkennung und Unterstützung ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements

Mit der Einführung der Card in Hessen verbinden die hessischen Jugendverbände die Hoffnung einer besseren Anerkennung und Unterstützung ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements in der Kinder- und Jugendarbeit. Zwei Punkte sind in diesem Zusammenhang von besonderer Wichtigkeit:

Mit den Bestimmungen zur Einführung der Jugendleiter/innen-Card in Hessen wurde festgelegt, dass die Grundlage der Vergabe für neue aktive ehrenamtlich und freiwillig engagierte Jugendleiter/innen eine qualifizierte Ausbildung ist. Diese Ausbildung umfasst mindestens 40 Stunden und muss sich auf festgelegte Inhalte beziehen. Mit der Festschreibung der Qualifikation in Mindeststandards ist ein wichtiger Schritt sowie eine Grundlage für eine verbesserte Anerkennung und Unterstützung getan worden.

Immer wieder werden zur Organisation und Planung von Ausbildungsangeboten für Jugendleiterinnen und -leiter auch Arbeitshilfen und Veröffentlichungen gesucht. Zur Unterstützung von Qualifizierungsangeboten sammeln wir Publikationen zum Thema "Ausbildung und Qualifizierung".

  • Vergünstigungen in Anknüpfung an die Card:

Bundesweit existieren durch Jugendverbände Bestrebungen an die Card konkrete Vergünstigungen (Reduzierte Eintritte, reduzierte Fahrpreise bei öffentlichen Verkehrsmitteln, vergünstigter Erwerb der Bahn-Card u.a.) zu knüpfen. Aus Sicht der Jugendverbände soll damit erreicht werden, dass Jugendleiter/innen erkennbar wahrnehmen, dass ihr unentgeltliches und hohes ehrenamtliches und freiwilliges Engagement öffentlich anerkannt und unterstützt wird. Wer gerne mehr Informationen zur Jugendleiter/innen-Card erhalten möchte, mehr über Vergaberichtlinien in den einzelnen Bundesländern lesen will und auch erfahren will, wo welche Vergünstigungen für Card-BesitzerInnen existieren, der kann sich unter der Internetadresse www.juleica.net weiter informieren.

Auch in Hessen existierenden zahlreiche Vergünstigungen für Besitzerinnen und Besitzer der Juleica. In einzelnen Jugendämtern (z.B. im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, im Landkreis Main-Taunus, im Landkreis Lahn-Dill gemeinsam mit der Stadt Wetzlar) existieren hierzu Infos, die ein Übersicht über Vergünstigungen im Kreis bieten.

Das Land Hessen gewährt Vergünstigungen beim Erwerb der BahnCard (25 Euro Zuschuss), dem Eintritt in staatliche Schlösser und Gärten in Hessen (50 Prozent Ermäßigung), der Möglichkeit vorteilhafter Einkaufsmöglichkeiten im BSW Verbraucher Service GmbH (BSW Verbraucher Service GmbH, Berliner Str. 257, 63067 Offenbach) - eine Selbsthilfeeinrichtung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zur Vermittlung von vorteilhaften Einkaufsmöglichkeiten - sowie bei der Hessischen Zentrale für politische Bildung (Hessische Landeszentrale für politische Bildung, Rheinbahnstraße 2, 65185 Wiesbaden) durch die kostenlose Abgabe von Publikationen (drei Bücher je Halbjahr).

  • Juleica und E-Card

Nach Abschluss und Auswertung der modellhaften Einführung einer Ehrenamtscard (E-Card) in den Landkreisen Bergstraße und Offenbach soll nun mit Unterstützung der Initiative "Gemeinsam aktiv" und dem Hessischen Sozialministerium die E-Card landesweit als Anerkennung für ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in Hessen eingeführt werden. Dabei soll die E-Card ein Zeichen der Anerkennung an sich sein, aber - wie auch die Juleica - mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Vergünstigungen verknüpft sein.

Der Hessische Jugendring würdigt die Einführung der E-Card als Anerkennung und Förderung ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements. Grundsätzlich existieren aber aus Sicht des Hessischen Jugendrings im Verhältnis zwischen Juleica und E-Card bisher noch offene Fragen bzw. zu klärende Problemstellungen zu denen der Hessische Jugendring in einem Positionspapier Stellung bezogen hat.

Hinsichtlich des Verhältnisses und möglicher Probleme zwischen Juleica und E-Card hat die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Eckhardt, eine "Kleine Anfrage betreffend die Einführung der Ehrenamtscard (E-Card) und deren Verhältnis zur Juleica" in den Hessischen Landtag eingebracht. In der Antwort geht die Landesregierung zwar davon aus, dass "es je nach Ausgestaltung der E-Card-Vergabe in den Kommunen zu Überschneidungen kommen (kann)", dass aber insgesamt keine Probleme im Verhältnis von Juleica und E-Card entstehen werden. Die Jugendverbände werden die geplante Einführung der E-Card konstruktiv unterstützen um sicherzustellen, dass die Qualität der Juleica "nicht unter die Räder kommt". Interessierte finden die gesamte Antwort auf die Kleine Anfrage hier.


Vergabe der Juleica

  • Wer kann die Juleica bekommen?

Die Juleica kann jede/r erhalten, der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.

  • Wo und wie kann ich die Juleica erhalten?

Die Vergabe der Juleica erfolgt in Hessen über die Jugendämter. Grundlage der Vergabe sind die "Bestimmungen zur Einführung der Jugendleiter/innen-Card in Hessen", die durch das hessische Sozialministerium erlassen wurden.
Die Beantragung der Juleica geschieht mit einem Antragsformular, (siehe auch Ausfüllhinweise zur Erstellung) das auch aus dem Internet unter der Adresse www.juleica.net heruntergeladen werden kann. Dieses Formular ist von der Antragstellerin bzw. dem Antragssteller auszufüllen sowie vom Träger der Jugendarbeit, bei der die Antragstellerin bzw. der Antragssteller tätig ist, zu unterzeichnen.
Voraussetzung ist außerdem der Nachweis der Teilnahme an einer Ausbildung für Jugendleiter/innen entsprechend den Einführungsbestimmungen oder die Bestätigung einer langjährigen Tätigkeit (mindestens drei Jahre) als Jugendleiterin bzw. Jugendleiter, der Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" sowie Passbild.
Die Juleica gilt drei Jahre. Sie kann nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung neu beantragt (Neubeantragung) werden.

  • Wo kann ich an einer Aus- und Weiterbildung teilnehmen?

Jugendleiter/innenaus- und fortbildungen gibt es bei allen Jugendverbänden. Auch viele Jugendämter bieten Aus- und Fortbildungen für Jugendleiterinnen und Jugendleiter oder können Interessierte an Jugendverbände u.a. vermitteln. Tipps wo Aus- und Weiterbildungsangebote stattfinden geben auch alle Stadt- und Kreisjugendringe.

Die Adressen der Jugendverbände sowie der Stadt- und Kreisjugendringe in Hessen sind unter der Internetadresse www.hessischer-jugendring.de zu finden.



Die Juleica in Hessen

Bezogen auf statistische Daten zur Juleica kann in regelmäßigen Abständen auf die Veröffentlichung der Auswertung von Grundinformationen zur Entwicklung der bundesweiten Vergabe der Juleica (Stand: Februar bzw. April 2005) zurückgreifen. darüber hinaus hat das Hessische Sozialministerium bei der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik des Forschungsverbundes der Universität Dortmund und des Deutschen Jugendinstituts eine hessenspezifische Auswertung der Juleica-Daten (Stand: April 2004) in Auftrag gegeben.

Eine an dieser Stelle verkürzt zusammengefasste Auswertung der aktuellen Daten zur Grundinformation zeigt, dass seit Einführung der Juleica im September 1999 bis zum Februar bzw. April 2005 insgesamt 9.538 Juleicas in Hessen ausgestellt wurden. Leider sagt die aktuelle Analyse nichts mehr über die die Zahl der gültigen Juleicas in Hessen aus. Im Januar 2004 war ein bisheriger Höchststand von 5.167 erreicht worden (2001: 1.789; 2002: 3.897; 2003: 4.902). Aktuell wird demgegenüber die Anzahl der gültigen Juleicas ins Verhältnis zu Gruppe der 15- bis unter 45-jährigen Bevölkerung (Angaben pro 1.000.000) gesetzt. Für Hessen zeigt sich hier ein leicht kontinuierlicher Ansteig im Zeitraum von 2003 bis 2005.

In der durch das Hessische Sozialministerium in Auftrag gegebenen Analyse zeigt sich mit Blick auf die Verteilung der Juleica unter den Geschlechtern, dass die Juleica nahezu gleichermaßen bei Frauen wie Männern in der Kinder- und Jugendarbeit nachgefragt ist, wobei ein leichter Trend zugunsten der weiblichen Juleica-Besitzerinnen verzeichnet werden kann. So verteilen sich die insgesamt ausgestellten Juleicas zu 49,6 Prozent auf Frauen bzw. zu 50,4 Prozent auf Männer, während bei den gültigen Juleicas 52,8 Prozent sich im Besitz von Frauen gegenüber 47,2 Prozent bei Männern befinden. Bezogen auf das Alter der Juleica-BesitzerInnen macht die Auswertung deutlich, dass ca. 60 Prozent der InhaberInnen einer gültigen Juleica jünger als 25 Jahre ist. Weitet man die Alterspanne auf die bis unter 30-Jährigen aus, sind 75 Prozent aller Juleica-BesitzerInnen jünger als 30 Jahre. Mit Blick auf die Verteilung der ausgestellten Juleicas nach Trägergruppen im Zeitraum von Januar 2003 bis Januar 2004 (ausgegeben wurden insgesamt 1.831 Juleicas) wird deutlich, dass 86 Prozent aller Juleicas an Engagierte in den Jugendverbänden gehen und 14 Prozent an Engagierte im Bereich der Öffentlichen Träger/Jugendämter. Bei den Jugendverbänden konzentriert sich die Vergabe dabei insbesondere auf die Evangelische Jugend (465 Juleicas), den BDKJ (321 Juleicas), die Hessische Jugendfeuerwehr (252 Juleicas) und die Sportjugend Hessen (211 Juleicas), wobei sich zwischen den Trägern erkennbare Unterschiede bei Alter und Geschlechtszugehörigkeit der Juleica-BesitzerInnen zeigen. Interessant ist auch die Auswertung zur Zahl der ausgestellten Juleicas im Regionalvergleich für die Stadt- und Landkreise in Hessen. Hier wird eine erhebliche Differenz deutlich, sowohl in der absoluten Zahl ausgestellter Zahl wie auch dann, wenn die Zahl der ausgestellten Juleicas ins Verhältnis zur Anzahl der Bevölkerung im jeweiligen Kreis gesetzt wird. So liegt mit Blick auf die ausgestellten Juleicas im Verhältnis zur Bevölkerungszahl bei den Landkreisen der Landkreis Kassel mit 218 Juleicas pro 100.000 EinwohnerInnen gefolgt vom Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit 200 Juleicas pro 100.000 EinwohnerInnen an der Spitze während die Landkreise Schwalm-Eder mit 67 Juleicas pro 100.000 EinwohnerInnen und Bergstraße mit 49 Juleicas pro 100.000 EinwohnerInnen am Ende rangieren. Auch bei den kreisfreien Städten existiert eine deutliche Differenz. So kann der Spitzenreiter Darmstadt auf 151 Juleicas pro 100.000 EinwohnerInnen verweisen während das Schlusslicht Wiesbaden nur auf 39 Juleicas pro 100.000 EinwohnerInnen kommt.

Einen Überblick über die ausgegebene Zahl von Juleicas im gesamten Bundesgebiet wie auch bezogen auf Hessen bietet auch die Juleicastatistik, die jährlich zweimal veröffentlicht wird.

kopiert von :  http://www.hessischer-jugendring.de